Nilkheimer SPD für mehr Organtransplantationen!

15. Juni 2018

Die SPD setzt sich für die zügige Einführung der Widerspruchslösung zur Förderung der Organspenden ein (Antrag an den Bundesparteitag)

Begründung

Im Jahre 2017 ist die Zahl der für Transplantationszwecke gespendeten Organe in Deutschland erneut gesunken. Wir haben inzwischen den niedrigsten Stand an Organspenden seit 20 Jahren (1)! Für die Tausenden auf Organe Wartenden ist es oft ein Wettlauf mit dem Tod. Dabei befürworten die meisten Deutschen prinzipiell die Organspende (2). Die verschiedenen Skandale um Organspenden, die das Vertrauen der Menschen in den Umgang mit ihren Organen beschädigt hatten, sind weithin aufgeklärt.

Die bisherige aufwendige und bürokratische Regelung („Entscheidungslösung“) (3) ist somit gänzlich gescheitert. Obwohl jeder informiert sein könnte, hat das System mit Informationen durch die Krankenkassen alle zwei Jahre versagt. Ein Systemwechsel ist erforderlich (4). Appelle waren wirkungslos (5).

Im Hamburger Parteiprogramm wird das Thema nicht berührt. Im Koalitionsvertrag 2018 wollen die Partner eine Erhöhung der Zahl der Organspenden. Eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte, wie vorgesehen, und höhere Vergütung der Organspenden wird das Problem jedoch allein kaum lösen (6).

Für eine Widerspruchslösung hat sich die überwiegende Mehrzahl unserer europäischen Nachbarländer entschieden. Inzwischen setzt sich auch der Ärztekammerpräsident (7) und der deutsche Ärztetag (8) dafür ein. In den liberalen Niederlanden ist Jahresanfang ebenfalls ein Systemwechsel zu einer Widerspruchslösung erfolgt. Unter den großen europäischen Ländern gilt die Zustimmungslösung nur noch in Großbritannien.

Eine probate Lösung für diejenigen, die Organspende prinzipiell ablehnen, könnte ein elektronisches Register sein, in welches man sich eintragen und das kurzfristig abgefragt werden kann. Dies wird z.B. von Karl Lauterbach vorgeschlagen. Ein unzulässiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte oder ethische Vorstellungen findet damit nicht statt. Auch undefiniertem Misstrauen wird vorgebeugt.

Das rechtfertigende Prinzip für einen Systemwechsel ist die steigende Zahl der durch Fehlen von Transplantaten, vor allem Nieren, leidenden Patienten. Das ethische und rechtliche Fragen berührende Thema könnte im Bundestag vom Fraktionszwang befreit werden. Eine zügige Änderung des Transplantationsgesetzes ist nötig.

Täglich sterben statistisch gesehen drei Menschen aufgrund fehlender Spenderorgane (9). Solidarität mit den vielen schwerkranken, auf ein Transplantat Wartenden bedeutet, keine weiteren unzureichenden Maßnahmen zu unterstützen, sondern einen Systemwechsel zu einer effektiven Lösung, wie er in fast allen unseren Nachbarländern üblich ist. Es kann von den Bürgern erwartet werden, dass bei Ablehnung einer Organspende das Nein in einer Registereintragung formuliert wird.

Quellen: (1) Jahresbericht der Deutschen Stiftung Organtransplantation 2017 (2) BzgA, aktuelle Umfrage (3) Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Antworten auf wichtige Fragen) (4) Anträge um ordentlichen Bundesparteitag 2017, G31 (5) Anträge um ordentlichen Bundesparteitag 2017, G20
(6) Koalitionsvertrag 2018, Kapitel Gesundheit und Pflege (7) Deutsches Ärzteblatt, Heft 16, 2018 (8) deutsches Ärzteblatt, 10.5.2018 (9) Deutsche Stiftung Organtransplantation in Main-Echo, 29.5.2018

SPD Aschaffenburg-Nilkheim, im Juni 2018

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